Corona – wie geht es nach den Ferien weiter
Sehr geehrte Eltern,
wie bereits angekündigt, erhalten Sie hier Informationen, welche Corona-Regelungen nach den Ferien gelten.
Auch nach den Sommerferien bleibt es bei einer Unterscheidung der Corona-Regeln in
- Basismaßnahmen,
- Hotspotregeln und
- sonstige Regelungen.
Kein Hotspot
Solange in unserer Schule keine Hotspotregelungen greifen, bleibt alles wie gewohnt. Das heißt:
- keine Maskenpflicht
- nur anlassbezogene Testpflicht
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung.
Hotspot
Sollte unsere Schule den Hotspot-Regeln unterfallen, werden Sie darüber gesondert informiert.
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
- Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
- 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
- Schüler- und Fahrausweis als Testnachweis außerhalb der Schule
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung.
Zusätzlich finden Sie aktuelle Informationen unter:
https://www.regierung- mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-Schule/
Selbsttests für die Ferien
- Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor.
- Für eine Erhöhung der Sicherheit werden einmalig jedem Schüler 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben.
- Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.
- Nach den Sommerferien wird es keine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, geben.
Die Schulleitung