Corona – wie geht es nach den Ferien weiter

Sehr geehrte Eltern,

wie bereits angekündigt, erhalten Sie hier Informationen, welche Corona-Regelungen nach den Ferien gelten.

Auch nach den Sommerferien bleibt es bei einer Unterscheidung der Corona-Regeln in

  • Basismaßnahmen,
  • Hotspotregeln und
  • sonstige Regelungen.

Kein Hotspot

Solange in unserer Schule keine Hotspotregelungen greifen, bleibt alles wie gewohnt. Das heißt:

  • keine Maskenpflicht
  • nur anlassbezogene Testpflicht
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrerbescheinigung.

Hotspot

Sollte unsere Schule den Hotspot-Regeln unterfallen, werden Sie darüber gesondert informiert.

In diesem Fall gelten folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
  • 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
  • Schüler- und Fahrausweis als Testnachweis außerhalb der Schule
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrerbescheinigung.

Zusätzlich finden Sie aktuelle Informationen unter:

https://www.regierung- mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-Schule/

Selbsttests für die Ferien

  • Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor.
  • Für eine Erhöhung der Sicherheit werden einmalig jedem Schüler 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben.
  • Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.
  • Nach den Sommerferien wird es keine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, geben.

Die Schulleitung