Neue Corona-Regelungen ab 28.04.2022
Liebe Eltern,
ab heute gelten für Schulen folgende veränderte Regelungen:
Testpflicht
- Es erfolgt ein Wechsel von regelmäßiger und anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit. Das bedeutet, dass sich kein Kind mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss (nicht in der Schule und auch nicht zu Hause) und das unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus Ihres Kindes.
- Eine Testung muss nun nur noch bei leichten oder schweren Symptomen erfolgen und findet ausschließlich in der Häuslichkeit (oder in offiziellen Testzentren) statt. Vorsorglich werden Ihnen als Eltern hierfür wöchentlich 2 Tests durch die Schule zur Verfügung gestellt.
- Eine Testung in der Schule erfolgt nur noch anlassbezogen, wenn während des Schultages plötzlich leichte Symptomen bei einem Kind auftreten und auch nur bei den Kindern, für die eine Testerlaubnis in der Schule vorliegt.
Organisation der Aus- bzw. Übergabe von Selbsttests
- Die Ausgabe von Selbsttest für Testung in der Häuslichkeit erfolgt durch die Schule immer am Freitag (2 Tests pro Kind pro Woche).
- Kinder, die am Freitag nicht in der Schule sind, erhalten diese am nachfolgenden ersten Schulbesuchstag für die laufende Woche.
- Für die Kinder, die am 29.04.2022 von der Klassenfahrt zurückkehren erfolgt die Übergabe der Test am Montag, den 02.05.2022.
Maskenpflicht
- Ohne Feststellung des Landtages zum Bestehen einer epidemiologischen Gefahrenlage (Hotspot) besteht in der Schule keine Maskenpflicht mehr.
- Sollte für den Landkreis Rostock ein solcher Beschluss gefasst werden, werden wir als Schule gesondert informiert und leiten diese Information umgehend an Sie weiter.
Wir alle freuen uns nach den langen Monaten der Einschränkung vor allem darüber, dass sich der Schulalltag für Kinder und Lehrkräfte zunehmend normalisiert. Dazu gehört auch, dass Ihnen als Eltern der Zutritt zur Schule und damit der persönliche Kontakt mit den Lehrkräften ermöglicht wird.
Bei aller Freude darüber muss ich jedoch darauf hinweisen, dass andere Behörden, wie das Gesundheitsamt oder das Landesamt für Gesundheit und Sozialen LAGuS weiterhin für den Bereich Schule Regelungen treffen können. Das kann z. B. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für einzelne Personen sein.
S. Wietig
Schulleiterin