Was tun, wenn mein Kind krank war?

Liebe Eltern,

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat im Oktober neue Empfehlungen für Schulen und Kitas herausgegeben. Demnach gelten folgende veränderte Regelungen:

Ihr Kind hat/hatte leichte Symptome, wie:

  • Kratzen im Hals,
  • Halsschmerzen,
  • leichte Abgeschlagenheit,
  • leichte Kopf- und Gliederschmerzen,
  • verstopfte oder laufende Nase,
  • Niesen,
  • leichter Husten,
  • kein Fieber,
  • keine Atemnot,
  • kein Geruchs- oder Geschmacksverlust:

–> Es besteht kein Betretungsverbot der Schule für Ihr Kind. Es kann die Schule weiterhin besuchen.

–> Die Empfehlung zur Testung wird durch die Umsetzung der Teststrategie in der Schule (zweimal wöchentliche Testung) erfüllt. Es ist kein zusätzlicher Nachweis über eine erfolgte Testung notwendig.

Ihr Kind hat/hatte schwere Symptome, wie:

  • Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht),
  • Halsschmerzen,
  • schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergien verursacht),
  • Fieber (größer oder gleich 38 Grad),
  • Kopf- und Gliederschmerzen,
  • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns,
  • Durchfall, Erbrechen:

–> Es besteht ein Betretungsverbot der Schule.

–> Sie als Eltern müssen der Schule in diesem Fall eine sogenannte Selbsterklärung  A3_Selbsterklärung ARE Stand 07.10.2021  vorlegen, in der Sie bestätigen,

  • dass ein aktueller negativer PCR-Test (kein Selbsttest!) vorliegt und Ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist
  • oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.

Wichtig:

  • Die Selbsterklärung (Formular) verbleibt nicht in der Schule.
  • Die Selbsterklärung kann auch formlos erfolgen.

Die Schulleitung