Hinweise zum Schulstart nach den Herbstferien
Liebe Eltern,
nach der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung gilt für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maßnahme dient ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, muss auch dieses mal am ersten Schulbesuchstag nach den Ferien das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Gesundheitsbestätigung / Reiseverhalten vorgelegt werden. Die Vorlage kann auch in digitaler Form übermittelt werden. Ohne diese Erklärung dürfen Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, bis die Erklärung vorliegt.
Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie Ihrem Kind das Formular nach den Ferien griffbereit mitgeben und es mit einer Mund-Nasen Bedeckung ausstatten.
Die Schulleitung