Umsetzung der Testpflicht ab Montag, den 17.05.2021

Liebe Eltern,

ab Montag gilt für alle Kinder im Präsenzunterricht zweimal wöchentlich eine Testpflicht.

Die Umsetzung der Testpflicht erfolgt gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 12.05.2021 grundsätzlich in der Schule. Das bedeutet, dass ein häuslicher Test nicht mehr anerkannt wird, sondern ausschließlich ein Nachweis über einen durchgeführten Schnelltest in einem anerkannten Testzentrum oder einer Apotheke. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Welche weiteren Regelungen zu beachten sind, lesen Sie hier:

Am Montag, den 17.05.2021 testen sich alle Kinder in der Schule. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

In der Schule liegt bereits die Einverständniserklärung zur Selbsttestung Ihres Kindes vor?

  • Für Sie und Ihr Kind ändert sich nichts.

Ihr Kind hat sich bislang nicht in der Schule selbst getestet?

Ihr Kind hatte in den letzten 6 Monaten nachweislich eine Covid-Erkrankung?

  • Bei einer überstandenen Covid-Erkrankung entfällt die Selbsttestung Ihres Kindes, wenn dies durch einen Genesenennachweis_A6 bestätigt wird. Dieser Nachweis ist bis Mittwoch, 19.05. 20121 zu erbringen.
  • Bis zur Vorlage dieses Nachweises gilt für Ihr Kind, dass der Schulbesuch am kommenden Montag nur möglich, wenn Ihr Kind zu Hause einen Selbsttest gemacht hat, der nicht länger als 24 Stunden zurück liegt und die Erklärung über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit vorgelegt wurde.  NEU_Formular Häuslichkeit

Es gibt zwingende Gründe, die einer Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule entgegenstehen?

  • In begründeten Einzelfällen kann von der Schulleitung eine Ausnahme von der Testpflicht in der Schule erteilt werden. Hierfür ist umgehend ein formloser Antrag von Ihnen als Eltern notwendig, indem auch die Notwendigkeit einer Einzelfallentscheidung glaubhaft dargestellt wird. Die Einzelfallprüfung erfolgt dann sofort.
  • Im Falle eines geplanten Antrages auf Einzelfallprüfung kontaktieren Sie bitte die Schule (telefonisch oder per E-Mail). Für diese Kinder ist der Schulbesuch am kommenden Montag nur möglich, wenn Ihr Kind zu Hause einen Selbsttest gemacht hat, der nicht länger als 24 Stunden zurück liegt und die Erklärung über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit vorgelegt wurde.  NEU_Formular Häuslichkeit

Ab  Mittwoch, den 19.05.20121 gilt für Kinder, für die

  • keine Einverständniserklärung  der Erziehungsberechtigten zur Durchführung der Selbsttest in der Schule vorliegt, oder
  • keine Ausnahme von der Selbsttestung in der Schule in Form einer Einzelfallentscheidung  erteilt wurde, oder
  • kein Genesenennachweis über eine überstandene Covid-Erkrankung vorliegt,

dass sie ab diesem Tag die Schule nicht betreten dürfen. In diesen Fällen entscheiden Sie als Eltern sich dafür, dass Ihr Kind nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilnehmen darf. Ihr Kind erhält dann Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, hat jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz. Lesen Sie hierzu auch den Brief der Elternbrief der Ministerin.  62.HS_Testpflicht_Eltern 23

Sabine Wietig