Einführung der Testpflicht

Sehr geehrte Eltern,

mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nunmehr bundesweit geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht nur für die Schüler zulässig ist, die sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 testen beziehungsweise getestet werden.

Ab der kommenden Woche wird gemäß dieser Regelungen des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Ab dem 28. April 2021 muss zweimal wöchentlich ein Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchgeführt werden. Aktuell betrifft das alle Kinder, die die Notfallbetreuung an mindestens einem Tag in der Woche in Anspruch nehmen.

Wichtig:

Für Kinder in der Notfallbetreuung, für die bereits eine Einverständniserklärung zur Selbsttestung in der Schule vorliegt, ändert sich nichts. Sie testen sich weiterhin montags und mittwochs unter Anleitung der Lehrkraft.

Für Kinder in der Notfallbetreuung, die sich bislang nicht selbst in der Schule testen, kann die Testverpflichtung zweimal wöchentlich durch folgende Maßnahmen erfüllt werden:

  1. Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule. Hierzu ist zwingend die Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen- Schnelltests in der Schule           A2 zum 162. HS_Einverständniserklärung_29042021

oder

  1. Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde, ebenfalls zweimal wöchentlich.

oder

  1. Zweimal wöchentlich eine Selbsterklärung über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis             NEU_Formular Häuslichkeit

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung des Bundesgesetzes in einer der oben benannten Form nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten, zu denen auch die Notfallbetreuung gehört, teilzunehmen.

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der angefügten Formulare zur Testpflicht auch die angefügten Hinweise zum Datenschutz  

Zur Testpflicht lesen Sie bitte auch den Elternbrief der Bildungsministerin. 162.HS_Testpflicht_Eltern 23042021

Ihre Schulleitung