Schülerfahrverkehr
Hier die Informationen zum Schülerfahrverkehr von

ab dem 27.04 fahren wir wieder, als wenn es ein ganz normaler Schultag wäre und wir fahren alle Schulen an. Der Mund- und Nasen-Schutz ist für die Schüler Pflicht. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Es reicht auch ein Schal oder Tuch für die Kinder.
Sollte mal ein Kind keine Möglichkeit haben sich zu schützen, können vom Fahrer Einmal-Masken rausgegeben werden. Die Fahrer haben jedoch nur ganz wenig Einmalmasken und die Möglichkeit sollte daher nicht ausgenutzt werden. Besser, jeder Schüler hat etwas dabei. Man kann die Masken aber auch bei uns in den Kundenzentren erwerben. Unsere Kundenzentren haben ab den 27.04. wieder geöffnet.